Schatzregal – Ein deutsches Enteignungsgesetz |
Von einem Schatzfund spricht man wenn eine Sache so lange verborgen gelegen hat, dass sein ursprünglicher Besitzer nicht mehr zu ermitteln ist. Alle Bundesländer außer Bayern haben das Schatzregal. Dies ist vereinfacht gesagt ein Gesetz welches Schatzfunde, und dazu zählen in erster Linie Bodenaltertümer, dem Land zuspricht. Je nachdem welche Art von Schatzregal vorherrscht besteht in manchen Ländern die Verpflichtung den Finder entsprechend zu entschädigen in den anderen Ländern geht der Finder leer aus (Enteignung). In Bayern gehört die eine Hälfte des Funds dem Finder und die andere dem Grundstückseigentümer auf dessen Grund und Boden sich der Fundgegenstand befand (Hadrianische Teilung, gemäß §984 BGB). Entdeckt man in den Ländern mit Schatzregal einen bedeutenden Bodenfund und meldet diesen bei der zuständigen Denkmalbehörde so ist der Ärger um Verbleib und Entschädigung eigentlich vorprogrammiert. Die Behörden werden in der Regel nichts unversucht lassen dem Fundstück habhaft zu werden. Leider wird dabei auch vor unfairen Tricks nicht zurückgeschreckt um die rechtmäßige Entlohnung des Finders zu schmälern. Was man vor einer Schatzfundmeldung beachten sollte… Wenn man eine bedeutenden Fund einmal aus der Hand gegeben hat so kann man fast sicher sein, dass man um seine Rückgabe bzw. um Entschädigung kämpfen muss. Selbst im Beisein eines Anwalts mit dem Landesdenkmalamt getroffene und schriftlich festgehaltene Absprachen über die weitere Handhabung und Besitzverhältnisse von Funden sind in der Regel das Papier nicht wert auf dem sie niedergeschrieben wurden. Im Streitfall redet sich das Amt damit heraus, dass der Mitarbeiter X überhaupt nicht befugt war entsprechende Zugeständnisse an den Finder zu machen (Bsp.: Münzschatzfund in Dreisen/Rheinland-Pfalz). Wenn nach jahrelangem Rechtsstreit ein Finder dann doch entschädigt werden muß, wird von der Behörde kurzerhand ein „Gutachter“ bestellt der dem Fund einen lächerlich geringen Wert bescheinigt. Dem Finder bleibt dadurch vom Milionenfund nach Abzug aller Anwalts- und Gerichtskosten außer viel Frust selten mehr als ein Taschengeld. Siehe hierzu: Bericht im Spiegel über frustrierte Schatzfinder und ihren Leidensweg Warnung: Nachdem der Finder des Goldschatzfunds vom Arikogel (Hallstatt-See) im Jahr 2011 durch die österreichischen Behörden trickreich um seine Entschädigung gebracht wurde, muß leider auch in Österreich zu größer Vorsicht geraten werden! Glauben Sie bloß nicht, dass Sie für Ihren Fund gelobt werden oder gar Dank erwarten dürfen. In der Regel haben Sie das Fundstück ausgegraben und dabei für die Archäologie wertvolle Fundzusammenhänge wie z.B. Erdverfärbungen zerstört. Wie grotesk die Situation werden kann, zeigt folgendes Beispiel: Ein Mann aus Mainz, von Beruf Architekt, hat ein altes Haus renoviert. Dabei wurde im Keller ein alter Stein mit Schriftzeichen entdeckt. Als guter Bürger hatte er den Fund gemeldet und als Dank erhielt er anschließend ein Verfahren an den Hals weil er den Stein um die Schrift überhaupt lesen zu können vorher bewegt hatte. Insbesondere bei Objekten die aus mehreren Teilen bestehen (z.B. Münzschätze) wird man Ihnen zudem ggf. unterstellen weitere Funde zu Hause zu haben welche Sie nicht gemeldet haben. Sie müssen daher in jedem Fall nach einer unglücklich gelaufenen Fundmeldung mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei rechnen. Dies ist Bestandteil der Einschüchterungstaktik. Ordnen Sie daher vor einer Fundmeldung unbedingt die häuslichen Verhältnisse. Auswirkungen des Schatzregals Der Bürger hat es satt, dass ihm der Staat bei jeder Gelegenheit in die Tasche greift. Spätestens seit dem Schatz von Dreisen, bei dem ein Mann die Münzen seiner Vorfahren abgenommen bekommen hat, melden nur noch uninformierte oder naive Personen wertvolle größere Schätze. Manche Finder sehen für sich dabei auch nur den Ausweg den Fundort in ein Bundesland ohne Schatzregal zu verschieben. Die Folgen für die Archäologie sind in beiden Fällen dramatisch.Es ist reiner Zufall, dass die Himmelsscheibe von Nebra in der Verkaufskette irgendwann an Leute ging die ihrerseits sentimentale Anwandlungen bekamen, sonst wäre die Scheibe vermutlich direkt ins Ausland verschwunden. Weiterführende Literatur zum Thema „Schatzrecht“ Titel: Das Schatzregal von Ralf Fischer zu Cramburg. Herausgegeben vom Numismatischen Verlag Gerd Martin Forneck, Ferbachstr. 6, D-56203 Höhr-Grenzhausen, Telefon 02624-5894. |