Main-Echo (HE/04.06.2018)

Raubgräber im Fokus von Behörden

Wenn das Hobby zum Verbrechen wird

Zitat aus dem Artikel: „Grundsätzlich sei das Suchen mit der Sonde weder illegal noch brauche man eine Genehmigung, sagt Axel Thiel von Kracht. Der Hesse ist Herausgeber des Schatzsucher-Magazins «Butznickel» und Präsident der Deutschen Sondengänger Union, einer Interessenvertretung der Sondengänger in Deutschland. Wer nicht nach Boden- oder Kulturdenkmälern suche, sondern nach verlorenen Ringen oder Euros auf der Schwimmbadwiese, könne dies legal tun – das Einverständnis des Grundstücksbesitzers vorausgesetzt.“